Das Gesetz zur Abschaffung des „Nebenkostenprivilegs“ für Kabelgebühren ist seit 2021 in Kraft. Die Übergangsfrist geht bis zum 30. Juni 2024. Doch was verbirgt sich hinter der Abschaffung? Und was bedeutet das für die Kabelanschluss-Kosten?
Als das Kabelfernsehen vor 34 Jahren eingeführt wurde, war es in den neuen Bundesländern eine echte Neuerung: Statt drei bis fünf analoger Fernsehprogramme konnte man über den neuen Kabelanschluss bis zu 30 analoge Fernsehprogramme empfangen. Doch die Zeiten haben sich geändert: Die Fernsehübertragung ist mittlerweile komplett digital und es gibt auch neue Verbreitungswege, wie beispielsweise Fernsehen über das Internet.
Ab 1. Juli 2024 wird nun eine gesetzliche Änderung wirksam, welche die Abrechnung der Kabelfernsehversorgung neu regelt. Bislang erfolgte die Umlage der Kosten über die Betriebskostenabrechnung. Diese Abrechnungsform ist ab Juli 2024 nicht mehr zulässig und entfällt somit.
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