Generationenberater Tony Janke (Foto) ist gefragter Experte, wenn es um Vermögensberatung, Testament, Erbschaft und Nachlass geht. Sein Rat: „Man sollte seinen Nachlass regeln, ehe es andere tun.“ Hier spricht er über typische Irrtümer beim Erbrecht.
Viele glauben, wenn sie nur ein Kind haben oder kein großes Vermögen besitzen, ist ein Testament unnötig. Stimmt das? Tony Janke: Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Die passt jedoch nicht immer zur persönlichen Lebenssituation – vor allem nicht, wenn man bestimmte Personen oder Vereine zusätzlich bedenken möchte. Ein Testament sorgt für Klarheit und verhindert Streitigkeiten.
Wann ist ein Testament besonders wichtig? Tony Janke: Bei Patchwork-Familien, minderjährigen Kindern, Immobilienbesitz, unverheirateten Paaren oder wenn neben den Kindern weitere Personen bedacht werden sollen. Viele Menschen wissen zum Beispiel nicht, dass Stiefkinder nicht zur gesetzlichen Erbfolge zählen und damit ohne Testament leer ausgehen.
Viele sorgen sich, dass bei hohen Vermögen der Fiskus mit kassiert. Tony Janke: Angesichts hoher Freibeträge ist diese Sorge meist unbegründet. So können sich Ehepartner gegenseitig steuerfrei bis zu 500.000 Euro vererben, Eltern zu Kind 400.000 Euro je Elternteil und Großeltern zu Enkel 200.000 Euro.
Was sollte derjenige tun, der mehr zu vererben hat oder sogar Immobilien besitzt? Tony Janke: Der sollte wissen, dass die Freibeträge alle zehn Jahre neu zählen. Wer also heute 400.000 Euro seinem Kind schenkt, kann in zehn Jahren weitere 400.000 Euro steuerfrei weiterreichen. Wichtig ist, die Schenkung dem Finanzamt anzuzeigen.
Wie zeigt man das an? Tony Janke: Es genügt ein formloses Schreiben mit Details zu Personen, Wert und Zeitpunkt. Wichtig: Schenkungen müssen innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt (Wohnsitz des Schenkers) angezeigt werden.
Darf das Sozialamt Schenkungen zurückfordern, wenn innerhalb von zehn Jahren Pflegebedürftigkeit eintritt und der Schenkende den Heimplatz nicht bezahlen kann? Tony Janke: Ja, und es wäre rechtlich korrekt.
Thema Erbe: Viele glauben, dass sie ihre Kinder enterben können. Stimmt das? Tony Janke: Komplett enterben ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich – etwa bei schweren Straftaten gegen die Eltern. Ansonsten haben Kinder grundsätzlich Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.
Kann man Pflichtteilsansprüche reduzieren? Tony Janke: Man kann sie beeinflussen. Zum Beispiel durch lebzeitige Vermögensübertragungen, durch einen notariell beglaubigten Pflichtteilsverzicht oder bestimmte Klauseln im Testament. Aber hier sollte man sich unbedingt beraten lassen, da viele Details zu beachten sind.
Sie bieten auch Nachlassservice und Testamentsvollstreckung an. Welche Vorteile hat es? Tony Janke: Ich arbeite dann als unbeteiligter Dritter, der auf alle Parteien neutral wirkt. Ich kümmere mich u. a. um Behördengänge und die korrekte Vermögenssicherung und -verteilung.
Was raten Sie? Tony Janke: Ein Testament ist keine Frage der Vermögenshöhe. Es geht darum, selbst zu bestimmen, was mit dem eigenen Vermögen geschieht. Wer keine Erben hat, dem Staat aber nichts schenken mag, der kann zu Lebzeiten regeln, dass Menschen bedacht werden, die ihm gut getan haben. Das Pflegeheim oder wie hier bei der MWG, der Nachbarschaftsverein oder die Stiftung, die ggf. dabei geholfen haben, dass man im Alter nicht einsam war.
Kontakt: Arndtstraße 17, 39108 Magdeburg, Tel.: 0391 – 42 14 282, janke@tony-janke.de, www.tony-janke.de
Portfolio: Generationen- und Finanzberatung, Vermögensgestaltung, Nachlassservice, Testamentsvollstreckung
Foto: Moerschy Pixabay

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