Es kommt selten vor, dass sich der Akku eines E-Bikes entzündet und ein Feuer auslöst, möglich ist es jedoch. Kann man sich gegen den Schaden versichern? Die ÖSA-Versicherungsexperten Andreas Reichel und Philipp Nehring geben Auskunft.
E-Bikes liegen im Trend, noch nie fuhren so viele auf Deutschlands Straßen. Das Radeln mit Unterstützung macht Spaß und die Akkus werden immer leistungsstärker. Doch sie bergen auch Gefahren, über die wir mit den ÖSA-Versicherungsexperten Andreas Reichel und Philipp Nehring gesprochen haben. Warum können E-Bike-Akkus explodieren? Andreas Reichel: Übermäßige Hitze oder eine Stoßbelastung können bei den Lithium-Akkus zu chemischen Reaktionen und somit zu einem Brand führen. Auch das Laden mit nicht zugelassenem Zubehör oder von uralten bereits tiefentleerten Akkus birgt stets ein Risiko. Außerdem könnte es sein, dass ein Hersteller die Sicherheitsanforderungen nicht befolgt hat, zum Beispiel bei günstigen Nachbauten von Original-Akkus.
Worauf sollte geachtet werden? Philipp Nehring: Man sollte stets das originale Ladekabel verwenden und den Akku möglichst nicht über Nacht oder in der Wohnung aufladen. Nutzen Sie einen feuerfesten Untergrund. Ob beim Laden oder für die Lagerung – der Akku sollte keiner starken Heizungswärme ausgesetzt sein. Ist die Fahrradbatterie sichtbar beschädigt, ist sie heruntergefallen oder aufgebläht, muss sie ausgetauscht werden. Andreas Reichel: Das gilt auch für andere ungewöhnliche Zeichen wie das Austreten von Flüssigkeit, Unregelmäßigkeiten beim Laden oder plötzliche Hitzeentwicklung. Beschädigte Akkus dürfen nur von einem autorisierten Händler repariert werden. Setzt man andere Zellen in den Akku ein, ist dieser nicht mehr sicherheitsgeprüft und damit besteht eine erhöhte Gefahr der Selbstentzündung. Bitte öffnen Sie nie den Akku, denn die Inhaltsstoffe sind giftig. Es besteht eine elektrische Gefährdung sowie akute Brandgefahr.
Was ist im Fall der Fälle zu tun? Philipp Nehring: Grundsätzlich gilt: Die Brandgefahr für einen Akku ist während des Ladevorgangs am größten. Ist der Akku explodiert oder in Brand geraten, entfernen Sie sich umgehend und rufen bitte die Feuerwehr. Der Gesamtverband der Versicherer rät dringend, einen brennenden Akku nicht selbst zu löschen. Zu groß ist das Risiko, durch Verpuffung oder giftige Rauchentwicklung geschädigt zu werden.
Wer haftet, wenn ein E-Bike-Akku z. B. im Keller des Mietshauses explodiert oder in Flammen aufgeht? Und welche Versicherung greift? Andreas Reichel: Hierfür kommt die Privathaftpflichtversicherung des Eigentümers/Mieters ins Spiel. Sie reguliert Schäden an Dritten, die er verursacht hat. Dazu gehören u. a. Brandschäden. Wichtig ist jedoch, dass unsere genannten Tipps berücksichtigt und alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. Nach einem Feuer übernehmen gegebenenfalls auch die Wohngebäude- und die Hausratversicherung den entstandenen Schaden. Philipp Nehring: Mein Rat wäre der Abschluss einer separaten Fahrradversicherung. Darin ist der Akkubrand mitversichert. Voraussetzung ist auch hier, dass der Fahrradbesitzer alle Sicherheitsvorkehrungen befolgt hat.
Das ÖSA-Servicebüro Reichel und Nehring beantwortet gern Ihre Fragen. Das Büro befindet sich im MWG-Neubau Juri-Gagarin-Straße 17, 39118 Magdeburg.