Notwendigkeit und Hintergrund der Vertreterberatungen und Vertreterversammlung

1.         Notwendigkeit und Hintergrund der Veranstaltungen

Als Mitglied einer Genossenschaft ist man sozusagen „Teilhaber eines Unternehmens“, denn um die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft zu erwerben, muss man zumindest einen Anteil, deren Höhe sich nach der Satzung der Genossenschaft richtet, einbringen. Bei der MWG beträgt die Höhe eines Genossenschaftsanteils 20,00 Euro. Jedes Mitglied, dem eine Wohnung oder ein Geschäftsraum überlassen wird, hat einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigenleistung durch Übernahme weiterer Geschäftsanteile zu leisten. Diese Anteile sind die sog. Pflichtanteile. Die Anzahl richtet sich nach der Größe der Wohnung. Die Gesamtheit der Anteile, die ein Mitglied erwirbt, nennt sich Geschäftsguthaben. Mit diesem ist man Mitglied der Genossenschaft mit allen Rechten und auch Pflichten, die sich daraus ergeben. Denn man darf nicht vergessen, dass ein Mitglied in Höhe seiner eingebrachten Pflichtanteile für die Genossenschaft haftet.

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