Rauchmelder – die kleinen Lebensretter

Nachrichten von brennenden Wohnungen oder Häusern hören wir leider viel zu oft, insbesondere jetzt in der Vorweihnachtszeit. Die größte Gefahr geht dabei vom entstehenden Rauch aus. Bereits das Einatmen von Brandrauch kann lebensgefährlich werden, schon nach drei Atemzügen kann Kohlenmonoxid zur Bewusstlosigkeit führen, nach zehn Atemzügen führt der Rauch zum Tod eines Menschen.
Rauchmelder sind sinnvolle Lebensretter in unseren Wohnräumen, denn sie machen schon frühzeitig auf die drohende Gefahr aufmerksam.
Die MWG beantwortet Ihnen hier  die wichtigsten Fragen.

Sollen  die Mieter der MWG schnellstmöglich Rauchmelder in ihren Wohnungen anbringen?

Der Einbau von Rauchmeldern liegt im Aufgabenbereich des Vermieters. Bei Neubauten sind diese sofort anzubringen, bei bereits bestehenden Wohnungen hat er dieser Pflicht bis spätestens 31.12.2015 nachzukommen. Weiterhin trägt er die Verantwortung für die Funktionstüchtigkeit der Melder. Aus diesem Grunde behält sich die MWG-Wohnungsgenossenschaft die Entscheidung vor, welche Technik zum Einsatz kommt.     Weiterlesen Rauchmelder – die kleinen Lebensretter