Die beste Zeit zum Grillen

Endlich haben wir tolles Wetter draußen mit lauen Sommernächten und idealer Gelegenheit, mit der Familie und Freunden im Freien zu Grillen. Wo das Grillen erlaubt ist, wollten wir von Michael Stürze, Leiter der MWG-Wohnungswirtschaft wissen.

Sind Sie ein Grillfan?

Michael Stürze: Klar, wenn das Wetter passt, dann brutzele ich mit der Familie und Freunden schon mal ganz gern das eine oder andere Steak.

Im Sommer ist die Lust auf das Brutzeln im Freien groß. Darf man in MWG-Wohnanlage eigentlich grillen?

Michael Stürze: Unsere Hausordnung, die gemeinsam mit Vertretern unserer Mitglieder abgestimmt ist, untersagt aus brandschutztechnischen Gründen und aus Rücksicht auf die Nachbarn „das Grillen auf Balkonen, Loggien und auf den unmittelbar an den Gebäuden liegenden Flächen“. So lange man die Nachbarn nicht belästigt, hat sicher niemand etwas gegen einen kleinen Elektro-Tischgrill auf dem Balkon, auf dem man zum Abendbrot mal ein Würstchen legt. Viele unserer Mieter haben ja auch einen Garten oder einen Bungalow – dort kann man ja nach Herzenslust grillen.

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