Neue TV-Versorgung der MWG-Mieter

Anfang September erhielten die mehr als 9.000 Haushalte in MWG-Objekten ihre Betriebskostenabrechnung. Ein neuer Punkt in diesem Schreiben warf Fragen bei einigen Mietern auf: ab November enthalten die kalten Betriebskosten einen Anteil von EUR 8,90 monatlich für die TV- und Radioversorgung.

Wir sprachen mit Herrn Stürze von der MWG-Wohnungsgenossenschaft eG über die Hintergründe.

Herr Stürze, warum zahlen die Mieter die Gebühren für TV- und Radio-Empfang ab November 2012 an die MWG?

Herr Stürze: „Bislang existierte ein Gestattungsvertrag mit MDCC Magdeburg-City-com GmbH (kurz: MDCC). Dieser Vertrag gestatte der MDCC, die Signale für den TV- und Radio-Empfang in die Wohnungen der MWG zu liefern. Dieser Vertrag läuft am 31.10.2012 aus. Ab 01.11.2012 fällt die Netzebene 4, das sind die Kabel im Wohnhaus, in die Verantwortung der MWG.
Wir hatten die Aufgabe, die TV- und Radio-Versorgung der MWG-Mieter ab 01.11.2012 neu zu regeln.
Wir führten daher eine Ausschreibung durch, an der sich fünf deutschlandweit agierende Unternehmen beteiligten. Nach eingehender Prüfung wählten wir im Ergebnis die MDCC als Vertragspartner für die weitere Signallieferung in unsere Wohnungen. Die Gründe hierfür waren ebenso vielfältig wie überzeugend: so nutzen bereits jetzt ca. 90 Prozent unserer Mieter das Angebot von MDCC zum Fernseh- und Radioempfang; weiterhin sind wir überzeugt von der Servicequalität dieses lokalen Unternehmens und nicht zuletzt die Möglichkeit, dass sich unsere Mieter in unseren Wohnungsmärkten vor Ort in den Wohngebieten von MDCC beraten lassen können, war für uns klarer Vorteil.
Das heißt also, MDCC liefert aufgrund vertraglicher Grundlage die Signale für TV und Radio in unser Netz. Die dafür uns in Rechnung gestellten Kosten werden von den Mietern mit der Zahlung der Betriebskosten vergütet.“

Wie lange ist der Preis von EUR 8,90 / Monat für die MWG-Mieter gesichert ?

Herr Stürze: „Der neu abgeschlossene Gestattungsvertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren bis zum 31.10.2022. Ergeben sich keine unvorhersehbaren Kostensteigerungen durch zum Beispiel Gesetzesänderungen, bleibt der Preis von EUR 8,90 / Monat konstant.“

Was ändert sich für die Mieter, was bleibt so wie bisher gewohnt?

Herr Stürze: „Die gesamte TV-Vollversorgung der MWG wird ab 01.11.2012 unverschlüsselt bereit gestellt. Alle Mieter erhielten mit ihrer Betriebskostenabrechnung Anfang September eine umfangreiche Programmliste. Nutzen unsere Bewohner ein digitales TV-Gerät mit integriertem Kabeltuner (DVB-C Tuner), benötigen sie weder Receiver, noch CI-Modul oder Smart-Card.
Nutzer mit analogem Gerät können selbstverständlich weiter die analogen TV-Programme empfangen. Wer zudem unverschlüsselte digitale und hochauflösenden Programme schauen möchte, benötigt einen handelsüblichen Receiver (DVB-C Receiver).
Einen Sendersuchlauf müssen nur diejenigen durchführen, welche vor dem 01.11.2012 noch keine digitalen Programme geschaut haben.“

Was geschieht mit dem bisherigen Vertrag, den ein Mieter mit MDCC geschlossen hat?

Herr Stürze: „Es ist nichts weiter zu veranlassen. MDCC stellt die Lastschrifteinzüge über die bisherigen Gebühren der TV-Grundversorgung (EUR 11 / Monat) ein. Die Kunden, welche die Gebühren über einen Dauerauftrag gezahlt haben, müssen diesen jedoch bei ihrer Bank ab November beenden. MDCC wird die MWG-Kunden gesondert darüber informieren.
Zusatzverträge, zum Beispiel für Internet, Telefonie oder auch private HD-Programme wie Sky, bleiben von der neuen Vereinbarung unberührt.“

Was gilt für Mieter mit Verträgen bei anderen TV-Anbietern oder für diese, die gar kein Fernsehen schauen?

Herr Stürze: „Die Zahlung der Gebühren für die TV-und Radio-Versorgung mit den Betriebskosten hat die MWG im Jahr 2011 angekündigt. Aufgrund der mietvertraglichen Vereinbarungen betrift diese Versorgung alle Wohnungen in Objekten der MWG. Es ist nicht möglich, einzelne Wohneinheiten von der Bereitstellung des Fernsehprogrammes auszuschließen. Wenn eine doppelte Belastung, beispielsweise wegen Verträgen mit anderen Anbietern, zukünftig vermieden werden soll, empfehlen wir den zweiten Vertrag zu kündigen.“

Welchen Vorteil haben die Mieter von der neuen vertraglichen Regelung?

Herr Stürze: “ Die Vorteile liegen klar auf der Hand. Für bisherige MDCC-Kunden reduzieren sich die Gebühren um ca. 20 Prozent, denn zur Zeit zahlen sie EUR 11 im Monat. Sie erhalten ein vielfältigeres Fernsehprogramm und profitieren von der Preissicherheit für die nächsten zehn Jahre. Außerdem verbessert sich der Service durch Beratungszeiten von MDCC in den MWG-Wohnungsmärkten Nord und Süd erheblich. „

Wir danken Herrn Stürze für die ausführliche Beantwortung der Fragen.

2 thoughts on “Neue TV-Versorgung der MWG-Mieter”

  1. Warum werden Mieter gezwungen, die TV-Versorgung zu bezahlen, obwohl sie überhaupt kein Interesse am Empfang haben?
    Bei der übermäßig negativen Resonanz in meinem Bekanntenkreis, kann ich mir nicht vorstellen, dass noch niemand diese Frage hier gestellt hat.

    Danke für eine verständliche und vor allem einleuchtende Antwort!

    1. Vielen Dank für Ihren Beitrag auf unserem MWG-Blog.
      Unsere Mieter sollen dauerhaft, in guter Qualität und bezahlbar TV/Radio empfangen können.
      Jede MWG-Wohnung erhält ab 01.11.2012 eine „TV-Vollversorgung“ mit einer größeren Anzahl unverschlüsselter, auch privater, digitaler TV-Programme.
      Für den Empfang dieser Programme sind nicht mehr spezielle MDCC-Kabeltuner erforderlich, sondern handelsübliche Geräte können zum Einsatz kommen.
      Die Gebühren für eine TV-Vollversorgung konnten um ca. 20% von 11,00 Euro/Monat auf 8,90 Euro/Monat reduziert werden.
      Dies war nur möglich, indem der Gesamtbestand aller MWG-Wohnungen mit seiner vorhandenen Breitbandkabelausstattung in die Versorgung und in die Verteilung der regelmäßig anfallenden Kosten einbezogen wurde.
      Über 90 % der MWG-Mieter nutzen bereits Angebote für TV/Radio von MDCC und profitieren direkt ab 01.11.2012.
      Bei ca. 5 % Leerstand im MWG-Bestand nutzen 5 % unserer Mieter keine Angebote oder andere Angebote zur TV/Radio-Versorgung.
      Die MWG hat in Bewertung o.g. Punkte die Entscheidung für ihre Objekte getroffen.

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