Die Trinkwasserverordnung

Einige Mieter der MWG erhielten in den letzten Wochen Besuch von Mitarbeitern der ÖHMI-Analytik GmbH. Diese baten um Wasser – nein, nicht wegen des aufgrund der milden Temperaturen gestiegenen Durstes, sondern um die Qualität des Wassers zu prüfen.
Wir befragten Herrn Francke, Prokurist und kaufmännischer Leiter der MWG, was es mit dieser Prüfung auf sich hat.

Warum muss das Wasser in den MWG-Objekten untersucht werden?

Herr Francke: „Der Grund besteht in der Trinkwasserverordnung, die seit dem 01.11.2011 in Kraft getreten ist. Diese besagt, dass für Hauseigentümer von gewerblich genutzten Gebäuden, wie Mietwohnungen oder Hotels, die Verpflichtung besteht, das in zentralen Anlagen erwärmte Trinkwasser jährlich auf Legionellen untersuchen zu lassen und den Bestand der Wohnanlagen dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Wir haben der ÖHMI-Analytik GmbH diese Aufgabe übertragen.“

Erfolgt in jeder Wohnung eine Überprüfung?

Herr Francke: „Nein. Es werden einzelne Wohnungen in jedem Zirkulationskreislauf ausgewählt. Die betreffenden Mieter werden rechtzeitig vor dem Probeentnahmetermin informiert.“

Was sind Legionellen?

Herr Francke: „Legionellen sind Bakterien, die in geringer Anzahl im Wasser vorkommen. Optimale Lebensbedingungen haben sie bei Temperaturen zwischen 25° C und 50° C und bei längeren Standzeiten in Rohrleitungen und Wasserspeichern. Legionellen können sich somit vor allem in Schwimmbädern, Wassertanks und Großanlagen zur Warmwassererzeugungs- und Warmwasserverteilung vermehren.“

Was macht Legionellen gefährlich?

Herr Francke: „Legionellen können die Legionellose, auch bekannt als Legionärskrankheit, übertragen. Dabei handelt es sich um eine schwere Lungenentzündung. Auch das Pontiac-Fieber, eine grippeähnliche Erkrankung, ist auf den Kontakt mit Legionellen zurückzuführen.
Es führt nicht grundsätzlich jeder Kontakt mit legionellenhaltigem Wasser zu einer Gesundheitsgefährdung. Erst das Einatmen kleinster Tröpfchen kann zur Erkrankung führen. Dies ist möglich, wenn es zu einer Zerstäubung des Wassers zu kleinsten Tröpfchen kommt, zum Beispiel beim Duschen, bei der Inhalation oder in Whirlpools.
Währenddessen ist das Trinken von legionellenhaltigem Wasser für Menschen mit intaktem Immunsystem meist ungefährlich.“

Muss jeder Hauseigentümer sein Trinkwasser untersuchen lassen?

Herr Francke: „Die Untersuchung ist Pflicht für Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, die außerdem Trinkwasser im Rahmen ihrer gewerblichen oder auch öffentlichen Tätigkeit abgeben und gleichzeitig Duschen oder ähnliche Einrichtungen vorhalten, in denen es zur Vernebelung des Wassers kommt.
Großanlagen zur Trinkwassererwärmung sind Warmwasserspeicher mit mehr als 400 Liter Inhalt oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Liter Inhalt zwischen dem Wassererwärmer und der Entnahmestelle.
Somit sind wir als gewerblicher Vermieter zur Durchführung der Verordnung verpflichtet, nicht jedoch die Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern mit weniger als 3 Litern Leitungsinhalt bis zum Wasserhahn.“

Wie wird das Trinkwasser untersucht?

Herr Francke: „Es müssen Wasserproben entnommen werden, und zwar mindestens eine Probe am Ausgang des Warmwasserspeichers, am Rücklauf des Wasserspeichers und eine Probe an einer vom Speicher weitesten entfernten Entnahmestelle. An diesen Stellen haben die Betreiber der Wassererwärmungsanlagen gesonderte Probeentnahmehähne zu installieren.
Die Untersuchung muss von einem zertifizierten Labor einmal jährlich durchgeführt werden. Sind die Ergebnisse in drei aufeinanderfolgenden Jahren ohne Beanstandung, kann die Dauer zwischen den Untersuchungen auf bis zu drei Jahre verlängert werden.“

Welche Werte sind einzuhalten?

Herr Francke: „Es ist der Wert von 100 Legionellen in 100 ml Wasser einzuhalten. Bei Erreichen oder Überschreiten dieses Wertes ist das Gesundheitsamt zu informieren.“

Welche Schritte sind dann notwendig?

Herr Francke: „Spätestens 30 Tage nach Kenntnis der Überschreitung ist eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Weiterhin muss anhand einer Gefährdungsanalyse überprüft werden, ob die anerkannten Regeln der Technik eingehalten  werden.
Eine Dokumentation der eingeleiteten Schritte ist dem Gesundheitsamt zu übersenden. Dieses ordnet, wenn nötig, weitere Schritte an.“

Was ist wichtig, um den angegebenen Wert einzuhalten?

Herr Francke: „Es ist ist zu beachten, dass die Wassertemperatur am Austritt des Trinkwassererwärmers mindestens 60° C beträgt und die Temperatur in den Leitungen 55° C nicht unterschreitet. Zudem ist es wichtig, dass stehendes Wasser in den Leitungen durchregelmäßiges Spülen vermieden wird. Dies ist durch die vorhandenen Zirkulationskreisläufe in unseren Wohnanlagen mit zentraler Warmwasseraufbereitung prinzipiell abgesichert.“

Wie werden die Mieter der Wohnungen über die Ergebnisse der Legionellenprüfung informiert?

Herr Francke: „In jedem Hauseingangsbereich erfolgt ein dauerhafter Aushang der Ergebnisse der Legionellenprüfung mit den vom Gesetzgeber vorgegebenen Angaben.“

Gibt es schon erste Ergebnisse?

Herr Francke: „Der Großteil unserer Zirkulationskreisläufe für Warmwasser ist überprüft. Es gab bisher keine Beanstandungen“.

Vielen Dank, Herr Francke, für das informative Gespräch. 

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