Muss Hausratversicherung sein?

Zu Hause fühlen wir uns sicher und geborgen. Und doch entstehen gerade in den eigenen vier Wänden immer wieder Schäden. Die ÖSA-Versicherungsexperten Andreas Reichel und Philipp Nehring aus Magdeburg erklären, ob eine Hausratversicherung noch zeitgemäß ist.

Wie wichtig ist eine Hausratversicherung? Philipp Nehring: Ein Küchenbrand, ein Rohrbruch oder ein Einbruch können innerhalb kurzer Zeit große Verluste verursachen. Umso wichtiger ist es, den eigenen Besitz abzusichern.

Ist bei Schäden nicht in erster Linie der Vermieter verantwortlich? Andreas Reichel: Die Gebäudeversicherung des Vermieters kommt für Schäden am Gebäude selbst auf – also beispielsweise an Wänden, Decken, Fenstern oder der Heizungsanlage. Für alles, was den Bewohnern persönlich gehört, greift die Hausratversicherung: Sie schützt Möbel, Kleidung, Elektrogeräte oder ggf. auch Fahrräder, wenn diese durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruch beschädigt oder gestohlen werden. Ohne diese Absicherung müssten Betroffene den Verlust selbst tragen.

Wie häufig treten solche Schäden tatsächlich auf? Andreas Reichel: Häufiger, als man denkt. Brände gehören zu den größten Risiken – nicht nur im Keller oder Hausflur, sondern vor allem in der Küche. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit beim Kochen, eine eingeschaltete Herdplatte oder ein defektes Elektrogerät können ausreichen. Auch Wasch- oder Spülmaschinen sollten möglichst nur laufen, wenn jemand zu Hause ist, damit man reagieren kann.

Welche Leistungen kann man im Schadenfall erwarten? Philipp Nehring: Das hängt vom Tarif ab. In der Regel ersetzt die Hausratversicherung beschädigte oder zerstörte Gegenstände zum Neuwert bzw. übernimmt notwendige Reparaturen. Ziel ist, dass der Haushalt möglichst schnell wieder vollständig eingerichtet werden kann.

Manche lagern persönliche Dinge im Keller oder auf dem Balkon. Sind diese Bereiche mitversichert? Andreas Reichel: Ja, grundsätzlich erstreckt sich der Versicherungsschutz auf das bewegliche Eigentum in der Wohnung sowie in den dazugehörigen Nebenräumen wie Keller oder Balkon. Wichtig ist, dass die Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert des Hausrats passt. Für bestimmte Risiken. etwa Fahrraddiebstahl aus  Gemeinschaftsräumen, kann eine zusätzliche Vereinbarung sinnvoll sein.

Gilt der Schutz für alle Bewohnerinnen und Bewohner eines Haushalts? Philipp Nehring: Versichert sind alle Personen, die dauerhaft in einem gemeinsamen Haushalt leben, also beispielsweise Partnerinnen oder Partner, Kinder oder andere Angehörige.

Was passiert, wenn eine Wohnung nach einem Brand oder Wasserschaden vorübergehend unbewohnbar ist? Andreas Reichel: Auch dafür gibt es Lösungen. Je nach Vertrag übernimmt die Hausratversicherung zusätzliche Kosten, etwa für eine vorübergehende Unterkunft, bis die Wohnung wieder genutzt werden kann. Das verschafft den Betroffenen zumindest finanziell etwas Luft in einer ohnehin schwierigen Situation.

Foto: ÖSA