Regeln für den Alltag im Haus

Ist die Haustür nachts zu verschließen oder nicht? Darf ich auf dem Balkon grillen? Stimmt es, dass man Kinderwagen im Hausflur abstellen darf, den Rollator aber nicht? Jede Menge offene Fragen. Jetzt gibt‘s die Antworten – in der neuen Hausordnung der MWG, die alle Mieter am 31. März in ihrem Briefkasten finden werden.

Auch die perfekte Familie braucht Regeln für ein harmonisches Miteinander. In der MWG-Familie regelt die Hausordnung die Rechte und Pflichten der Bewohner. Allerdings braucht so eine Hausordnung hin und wieder eine Anpassung, schließlich ändern sich die Zeiten und mit ihnen die Lebensgewohnheiten und -bedürfnisse.

Die MWG hat auf Wunsch und in Zusammenarbeit mit Vertretern ihre Hausordnung an neue rechtliche Vorgaben angepasst. Und das so, wie Sie es von uns gewohnt sind: praxisnah und familienfreundlich. Dafür sorgte die eigens gegründete Arbeitsgruppe Hausordnung, der neben MWG-Experten die Mietervertreter Herr Dr. Zöhrer, Frau Böhme, Frau Hucke und Herr Pieper angehörten. Die Gruppe diskutierte äußerst intensiv alte und neue Regelungen, Grundsätze des nachbarschaftlichen Zusammenlebens sowie des Verhaltens im Haus und in der Wohnung.

Wichtig waren allen Beteiligten klare und unmissverständliche Formulierungen, um so wenig Interpretationsspielraum wie möglich bei den mietrechtlichen Rechten und Pflichten zu lassen. Mit der neuen Hausordnung weiß jeder, woran er ist.

WICHTIGE NEUERUNGEN

Haustüren sollen geschlossen, aber nicht verschlossen werden! So dienen sie im Notfall als Rettungsweg.

Kinderwagen und Rollatoren dürfen im Hausflur abgestellt werden, wenn dadurch keine Fluchtwege blockiert werden.

Das Grillen auf Balkonen/Loggien ist mit einem Elektrogrill, auf ausgewiesenen Grillplätzen mit einem Kohlegrill erlaubt. Bedingung: Nachbarn dürfen nicht unzumutbar durch Rauch, Ruß, Gerüche oder Wärme gestört werden.

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