Der MWG-Regiebetrieb und seine Aufgaben

 

Bereits seit der Gründung am 29.07.1954 beschäftigt die MWG betriebseigene Handwerker. Aktuell sind 14 Mitarbeiter im Regiebetrieb der MWG beschäftigt.    Darunter ein Leiter, zwei Elektriker, ein Schlosser, drei Tischler, fünf Klempner und zwei Mitarbeiter im Büro.

Im Jahr 2012 wurden insgesamt 12.916 Aufträge durch den Regiebetrieb abgearbeitet.

Die Aufgabengebiete des Regiebetriebes sind weit gefächert. Nachfolgend sind beispielhaft einige Leistungen aufgezählt:

Klempner

  • Abarbeitung der eingehenden Reparaturaufträge (Kleinstreparaturen)
  • Erneuerung und Reparatur von Armaturen und Keramiken
  • Tausch von Flex-Schläuchen gegen PVC-Leitungenregie
  • turnusmäßiges Spülen der  Wasserfilter
  • kleinere Badumbauten bei Modernisierungsvereinbarungen
  • Überwachung und  Optimierung der MWG-Heizungsanlagen
  • Tausch und Reparatur von Heizkörpern und Ventilen
  • Notdiensteinsätze

Tischler

  • Abarbeitung der eingehenden Reparaturaufträge
  • Reparaturen von Fenstern und Zimmertüren
  • turnusmäßige Fensterwartung
  • Notdiensteinsätze

Schlosser

  • Hoheit über die Schließanlage der MWG
  • Notöffnungen von Türen
  • Wechsel der Wohnungsschließung bei Mieterwechsel
  • Reparaturen und Briefkastenanlagen

Elektriker

  • Abarbeitung der eingehenden Reparaturaufträge
  • laufende Elektrorevisionen
  • Reparaturen im Wohnungsbereich (Beleuchtung, Taster, Steckdosen)
  • Reparaturen am Treppenhaus- und Kellerlicht, sowie z.T. Kabinenbeleuchtung bei Aufzügen

Der Regiebetrieb arbeitet gemäß dem Motto: „Schneller Einsatz – heute gemeldet – morgen ausgeführt“

 

Tätigkeiten eines Hausmeisters

Das Aufgabenspektrum eines Hausmeisters ist nach MWG-eignen Hausmeistern und Hausmeistern von Fremdfirmen zu unterscheiden.

Exemplarisch werden nachfolgend einige Aufgaben eines Hausmeisters über eine Fremdfirma aufgezeigt. Dieser Leistungsumfang ist nicht immer auf alle Objekte übertragbar. Die jeweiligen Aufgaben sind objektweise vertraglich geregelt.

Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten in Reinigungs- und Säuberungsleistungen, Wartungsarbeiten, Kontrollarbeiten und Verwaltungshilfsarbeiten einteilen.

Im Einzelnen wären dabei zu nennen:

Reinigungs- und Säuberungsleistungen

  • Winterdienst
  • Rasenmahd
  • Rabattenpflege
  • Reinigung der Hauseingangs- und Kelleraußentüren , sowie der Kellerfenster von außen
  • Sichtsäuberung der Rasen- und Spielplatzflächen
  • Reinigung der Gehwege und Müllstellplätze
  • Fegen der Kelleraußentreppen

Wartungsarbeiten für die Gewährleistung der Betriebssicherheit bzw. Gefahrenabwehr

  • Wartung der Schlösser der Hauseingangs- und Nebentüren
  • Betätigung von Armaturen und Absperrhähnen zur Sicherung der Funktion
  • Auswechseln defekter Leuchtmittel
  • Bereitstellung der Mülltonnen für die Müllabfuhr

Kontrollarbeiten

  • Wahrnehmung der Pflichten als Aufzugswärter
  • Sichtkontrolle aller Hauseingänge vom Keller bis zum Dach
  • Überwachung der Funktion des Treppenhauslichtes
  • Meldepflicht für besondere Vorkommnisse

Verwaltungshilfsarbeiten

  • Verteilung der Loggia
  • Verteilung von Mieterpost

Die Häufigkeit und die Intervalle dieser festgelegten Arbeiten sind dabei objektspezifisch vertraglich geregelt.

Grundsätzlich kann der Hausmeister bei Problemen und notwendigen Reparaturen angesprochen werden. Auch wenn er nicht immer für die Reparatur und Beseitigung von Mängeln und Missständen zuständig ist, so kann er die Information an die Reparaturannahme weiterleiten.

Der Mieter kann auch immer den direkten Weg der Kontaktaufnahme zur MWG wählen und die Reparaturannahme unter der Telefonnummer 5698-400 anrufen bzw. einen Reparaturauftrag in den Hausmeisterkasten einwerfen.