Irgendwann passiert es mal: Am Ende des Geldes ist noch zu viel Monat übrig. Doch was passiert, wenn dadurch die Miete nicht gezahlt werden kann?
Zur Beruhigung: Prinzipiell ist ein einmaliger Rückstand auf dem Mietkonto zwar unangenehm aber kein Kapitalverbrechen. In der Regel wird spätestens im Folgemonat der rückständige Betrag automatisch abgebucht. Wenn damit der Saldo des Mietkontos ausgeglichen werden kann, ist mietrechtlich wieder alles in Ordnung.
Wenn auf dem Mietkonto des Mitgliedes regelmäßig Rü Weiterlesen Mietrückstände? – Wir helfen auf dem Weg aus der Schuldenfalle
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