Waschmaschine nicht lange allein lassen

Haben Sie schon Urlaubspläne für dieses Jahr? Neben dem Kofferpacken gibt es immer einiges zu bedenken, damit während Ihrer Abwesenheit in der Wohnung nichts passieren kann. Sie kennen das ja: Kurz vor Abfahrt wird noch eine Hose gebügelt, und kaum losgefahren, fragt man sich: Habe ich eigentlich das Bügeleisen abgeschaltet? Mancher kehrt deshalb sogar noch einmal um. Aber in Ihrer Wohnung stehen noch andere elektrische Geräte, die man vor der Abreise vom Stromnetz nehmen sollte: Wasch- und Spülmaschine, Herd und Wäschetrockner.

Trockner gehören zu den Haushaltsgeräten mit der größten Brandgefahr. Bei Spül- und Waschmaschinen wiederum sind Wasserschäden die größere Gefahr. Selbst ein Aquastop-Ventil ist nicht in jedem Fall ein vollkommener Schutz. Deshalb: Vorm Verreisen den Zulauf bzw. Wasserhahn abdrehen. Verzichten Sie auch darauf, vor der Abfahrt noch schnell die Spülmaschine mit dem letzten schmutzigen Geschirr zu starten. Abgesehen von den Schäden, die durch Feuer oder Wasser an ihren Möbeln und Teppichen entstehen würden, geht es hier auch um den Versicherungsschutz.

Und da stellt sich grundsätzlich die Frage, ob und wie lange Haushaltsgeräte unbeaufsichtigt gelassen werden dürfen: Bei angestelltem Herd sollte das Haus auf keinen Fall verlassen werden. Auch Wäschetrockner mit ihrer erhöhten Brandgefahr laufen besser unter Aufsicht. Bei Spül- und Waschmaschine ist es dagegen unproblematisch, wenn Sie den Müll rausbringen oder kurz zum Bäcker gehen. Denn Sie stehen ja auch nicht ständig neben der Maschine, wenn Sie zu Hause sind. Aber wenn Sie das Gerät anschalten und dann die Wohnung für längere Zeit verlassen und in dieser Zeit setzt ein auslaufender Schlauch Ihre Wohnung unter Wasser, dann ist das unter Umständen grob fahrlässig gehandelt. Zumal, wenn Sie keinen Aquastop haben oder die Maschine schon in die Jahre gekommen ist. Dann kann Ihr Versicherungsunternehmen Leistungen kürzen.

Es wird sich aber jeden Einzelfall und alle Umstände ansehen und entscheiden, ob eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt und in welchem Maße, um wie viel Prozent also die Versicherungsleistung gekürzt wird. Sie können in vielen Hausratpolicen jedoch auch einschließen lassen, dass der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Wenn das Wasser aus der auslaufenden Waschmaschine bis in die Wohnung darunter tropft, ärgert sich der Nachbar. Falls dieser für den Schaden nicht seine eigene Hausratversicherung in Anspruch nehmen will, zahlt Ihre private Haftpflichtver-sicherung. In dieser gibt es keine Einschränkung wegen grober Fahrlässigkeit. Trotzdem sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse achtsam sein und Ihre fleißigen elektrischen Haushaltshilfen besser außer Dienst nehmen, bevor Sie die Wohnung verlassen.

Gespräch mit dem ÖSA-Versicherungsexperten Kevin Kassebaum

Foto: Pixabay trousers-362781_1920