Was tun, wenn es brennt?

Aus aktuellem Anlass möchten wir heute die Gelegenheit nutzen, um allen Mietern häufig auftretende Fragen zum Verhalten im Fall eines Brandes und zu notwendigen Versicherungen rund um das Mietobjekt beantworten.

Die erste und wichtigste Regel lautet: Bleiben Sie ruhig! Einen kühlen Kopf zu bewahren ist im Falle eines Brandes nicht immer leicht (im wahrsten Sinne des Wortes), hilft aber im Ernstfall Leben zu retten.

Rufen Sie immer die Feuerwehr unter 112! Geben Sie Ihrem Ansprechpartner Ihren Namen, die Anschrift, Ihre Telefonnummer und teilen Sie mit, was in welchem Umfang brennt.

Denken Sie daran: Sie haben im Ernstfall nicht die Zeit, Ihre Sachen zu packen und die Ihnen wichtigen Dinge zu retten. Die Rettung Ihres Lebens sowie das Ihrer Mitmenschen ist stets vorrangig. Bringen Sie also schnellstmöglich sich und andere aus dem Gefahrenbereich. Achten sie unbedingt auch auf kranke und hilfsbedürftige Personen in Ihrem Umfeld. Bei starker Rauchentwicklung besteht Erstickungsgefahr bzw. das Risiko einer Rauchvergiftung, bleiben Sie also möglichst in Bodennähe und kriechen Sie notfalls nach außen. Versuchen beim Verlassen von Räumen die Türen hinter sich zu schließen, somit kann die Ausbreitung des Feuers vermieden werden. Steht der Hausflur in Flammen und ist Ihnen somit der Weg ins Freie abgeschnitten, öffnen Sie ein Fenster und machen Sie durch Rufe und Winken auf sich aufmerksam.

Sie können der Feuerwehr helfen, in dem Sie ihr den Weg weisen und Schaulustige vom Geschehen fernhalten, damit die Arbeiten der Feuerwehr nicht behindert werden.

In Objekten der MWG ist folgendes zu beachten:

Wenn vorhanden, steuern die Rauchmelder im Treppenhaus die Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) bzw. die Spülluftanlage an und besitzen keine Direktaufschaltung zur Feuerwehr. Hier muss ein separater eigenständiger Anruf an die Leitstelle der Feuerwehr ausgelöst werden.

Die T30 Türen, welche in den 10Geschossern mit ebenerdigen Aufzug vorhanden sind, haben im Obentürschließer einen integrierten Rauchmelder, der das Schließen der Tür veranlasst. Darauf folgend ist es entscheidend, dass der Mieter in der Wohnung verbleibt, bis die Rettung durch die Feuerwehr erfolgt.

Des Weiteren möchten wir alle Mieter bitten

  • die Treppenhäuser frei von Brandlasten zu halten (Schuhregale, Teppiche, etc.), sowie
  • die Abstellräume auf der halben Etage im 10-Geschosser unverschlossen und leer zu halten

Nach einem Brand stellt sich oft die Frage: Wie werden Schäden an und in der Wohnung reguliert?

a) Schäden am Eigentum der MWG in Ihrer Wohnung

Für alle Schäden am Eigentum der MWG im Ergebnis der Havarie kommt die Gebäudeversicherung der MWG auf (z.B. Decken-, Wand-, Bodenbeläge und Installationen, die von der MWG angebracht wurden).

b) Schäden am Eigentum der Mieter

Für die Regulierung von Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum ist Ihre private Hausratversicherung entsprechend den zwischen beiden Vertragspartnern vereinbarten Versicherungskonditionen zuständig. Sie zahlt den Neuwert der zerstörten und beschädigten Güter. Hierfür ist wichtig, dass Sie mindestens den Wert Ihres Hausrates als Versicherungssumme festlegen. Brandschäden, welche durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden, werden von der Versicherung nicht erstattet.
Auch Kosten, die durch Aufräumarbeiten entstehen, können vom Versicherer ersetzt werden. Bitte lassen Sie sich hierzu von Ihrem Versicherungsexperten umfassend beraten!

Wir möchten allen Mietern ans Herz legen, eine Hausratversicherung abschließen!

 

 

4 thoughts on “Was tun, wenn es brennt?”

  1. Hallo! Vielen Dank für diesen sehr informativen Beitrag – ich hoffe zwar, dass ich Ihre Ratschläge nie zu befolgen haben werden (hoffe, dass ich nie in eine Brandsituation komme), aber für den Ernstfall fühle ich mich ein bisschen besser vorbereitet.

  2. Dankeschön für diesen informativen Beitrag. Er ist echt gut zu lesen. Ich schließe jetzt auch demnächst eine Hausratsversicherung ab, da ich mit meiner Freundin vor kurzen zusammengezogen bin.

    1. Danke für deinen positiven Kommentar. Nicht zu lange warten mit dem Abschluss der Hausratversicherung!!!

Comments are closed.