Notwendigkeit und Hintergrund der Vertreterberatungen und Vertreterversammlung

1.   Notwendigkeit und Hintergrund der Veranstaltungen
_Saal

Als Mitglied einer Genossenschaft ist man sozusagen „Teilhaber eines Unternehmens“, denn um die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft zu erwerben, muss man zumindest einen Anteil, deren Höhe sich nach der Satzung der Genossenschaft richtet, einbringen. Bei der MWG beträgt die Höhe eines Genossenschaftsanteils 20,00 Euro. Jedes Mitglied, dem eine Wohnung oder ein Geschäftsraum überlassen wird, hat einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigenleistung durch Übernahme weiterer Geschäftsanteile zu leisten. Diese Anteile sind die sog. Pflichtanteile. Die Anzahl richtet sich nach der Größe der Wohnung. Die Gesamtheit der Anteile, die ein Mitglied erwirbt, nennt sich Geschäftsguthaben. Mit diesem ist man Mitglied der Genossenschaft mit allen Rechten und auch Pflichten, die sich daraus ergeben. Denn man darf nicht vergessen, dass ein Mitglied in Höhe seiner eingebrachten Pflichtanteile für die Genossenschaft haftet.

Wenn die Mitglieder einer Genossenschaft für diese mit ihren Pflichtanteilen haften, so möchten sie natürlich auch Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte haben. Dies ist dadurch gewährleistet, dass alle Mitglieder in einer allgemeinen, unmittelbaren, gleichen und geheimen Wahl ihre Vertreter wählen, die dieses Recht zur Mitentscheidung in der sog. Vertreterversammlung ausüben. Denn die gesetzlichen Organe einer Genossenschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Versammlung der von allen Genossenschafts-mitgliedern gewählten Vertreter.

Jedes Mitglied der Genossenschaft hat bei dieser Wahl eine Stimme. Die Vertreter müssen persönlich Mitglieder der Genossenschaft sein. Gewählt werden auch Ersatzvertreter, die für den Fall des Wegfalls eines Vertreters nachrücken können, damit die vorgeschriebene satzungsmäßige Mindestzahl an Vertretern gewahrt bleibt.
Jedes Jahr im Frühjahr finden die Vertreterberatungen in Vorbereitung auf die Vertreterversammlung statt. Teilnehmer dieser Beratungen sind die gewählten Vertreter.
Die Vertreterberatungen dienen dazu, die Vertreter über verschiedene Themen zu unterrichten, die für die Genossenschaft von Bedeutung sind. In den Beratungen im Mai 2013 waren dies Informationen zum Baugeschehen der Genossenschaft, zur kaufmännischen Entwicklung des Geschäftsjahres 2012 sowie zum Wirken der erweiterten Mitgliederbetreuung und des Nachbarschaftshilfevereins. Die Vertreter können sich zu den Themen äußern und Fragen stellen oder andere „Sorgen und Nöte“ vorbringen bzw. auch Ihre Zufriedenheit mit der Arbeit der Genossenschaft kundtun

Jedes Jahr im Juni findet die Vertreterversammlung statt. Gemäß unserer Satzung muss die Vertreterversammlung in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres erfolgen. Sie wird in der Regel vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates einberufen. Die Einladung erfolgt unter Angabe der Gegenstände der Tagesordnung durch schriftliche Mitteilung an die Vertreter. Aber auch jedes Mitglied der Genossenschaft kann sich über die Tagesordnungspunkte auf der Homepage der Genossenschaft informieren.

Zu dieser Versammlung hat der Vorstand den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und einen Anhang) sowie den Lagebericht nebst Bemerkungen des Aufsichtsrates der Genossenschaft vorzulegen. Weiterhin hat der Aufsichtsrat der Vertreterversammlung über seine Tätigkeit zu berichten.

Über die einzelnen Tagesordnungspunkte wird in der Versammlung beraten und abgestimmt. Es ergehen insoweit Beschlüsse, die für die weitere Tätigkeit der Genossenschaft von Bedeutung sind.

Notwendigkeit und Hintergrund der Vertreterberatungen und der Vertreterversammlung ist somit, dass die gewählten Vertreter ihr satzungsmäßiges und gesetzliches Recht zur Mitbestimmung ausüben können.

2.  Beschlüsse aus der Vertreterversammlung 2013

In diesem Jahr sind folgende Beschlüsse gefasst worden:

Beschluss Nr.:

1/13: Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss 2012 fest und beschließt über die Verwendung des Bilanzgewinns. 

2/13: Die Vertreterversammlung stimmt dem Lagebericht des Vorstandes als Bestandteil des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2012 zu. 

3/13: Die Vertreterversammlung stimmt dem schriftlichen Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 als Bestandteil des Geschäftsberichtes 2012 zu.

4/13: Die Vertreterversammlung nimmt den mündlichen Bericht des Aufsichtsrates zum Verlauf der Prüfung für das Geschäftsjahr 2011 zustimmend zur Kenntnis.

5/13: Die Vertreterversammlung entlastet den Vorstand für das Geschäftsjahr 2012.

6/13: Die Vertreterversammlung entlastet den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2012.

7/13: Die Vertreterversammlung beschließt gem. § 34 Abs. 1 Buchstabe g) i.V.m. § 23  Abs. 8 der Satzung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates ab dem 01.07.2013.