Umsetzung der Verkehrssicherungspflichten in der MWG Wohnungsgenossenschaft eG

Nach § 823 BGB ist der Eigentümer eines Wohngebäudes zuständig für Verkehrssicherung seines Gebäudes. Zunehmend wird die Verkehrssicherungspflicht von deutschen Gerichten restriktiv ausgelegt, so dass eine umfangreiche Überwachung hinsichtlich der Verkehrssicherheit des Wohnungsbestandes notwendig ist.

Die Anforderungen der Überwachung zur Verkehrssicherheit im Wohnungsbestand sind in Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, Normen und den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ festgelegt. Die Gerichte ziehen im Schadensfall nicht nur die speziell für den Wohnungsbau geltenden Normen zur Beurteilung heran, sondern beziehen auch andere Regelungen aus dem Gewerbebereich z.B. Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Regeln mit ein. Unterschiedliche Überwachungspflichten von beispielsweise der Außenanlage bis hin zur Gasfeuerstätte sind zu beachten.

Bei einem Wohngebäude können dies über 100 Prüfbereiche sein, die regelmäßig im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu überwachen sind.     Weiterlesen Umsetzung der Verkehrssicherungspflichten in der MWG Wohnungsgenossenschaft eG