Einführung von SEPA bei der MWG-Wohnungsgenossenschaft

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SEPA – Einheitlicher Euro-Zahlungsraum

Unsere Mieter haben in den vergangenen Tagen Post von Ihrer MWG erhalten: die Information der Umstellung des Lastschriftverfahrens auf das neue SEPA-Verfahren.
Auch von anderen Banken und Unternehmen wurden häufig ähnliche schreiben versendet.

Wir möchten Sie heute darüber informieren, was sich hinter SEPA verbirgt und was sich für Sie verändert.

Die Politik und die Kreditwirtschaft haben einheitliche Regeln für den nationalen als auch den internationalen Zahlungsverkehr beschlossen und eingeräumt. Daher resultiert auch die Bezeichnung SEPA, welche für „Single Euro Payments Area“ – Einheitlicher Euro-Zahlungsraum steht. Dieser besteht aus den 28 EU-Staaten, den weiteren EWR-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz und Monaco.
Das Ziel ist die Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa.
Ab Februar 2014 sind Überweisungen und Lastschriften nur noch mit BIC und IBAN möglich – diese langen Ziffernfolgen sind bestimmt auch Ihnen bereits auf Ihrem Giro- kontoauszug aufgefallen.

Was ist neu?

Die IBAN – internationale Bankkontonummer – ist eine Kennziffer, die alle bisherigen Kontoangaben ersetzt.
Sie hat in Deutschland 22 Stellen und setzt sich folgendermaßen zusammen:
1. +   2. Stelle: Länderkennzeichen DE
3. +   4. Stelle: Prüfziffer
5. + 12. Stelle: Bankleitzahl
13. + 22. Stelle: Kontonummer (fehlende Stellen werden mit Null aufgefüllt)

Der BIC – auch SWIFT-Code – steht für Business Identifier Code und ist vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland.
1. +   4: Stelle. Bankkürzel
5. +   6. Stelle: Ländercode
7. +   8. Stelle: Ortscode
9. + 11. Stelle: Filial- oder Abteilungskürzel

Diese beiden neuen Kennzahlen errechnen sich aus Ihrer bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl Ihrer kontoführenden Bank. Sie müssen diese nicht gesondert beantragen.

Zur Zahlung Ihrer Miete und auch für eventuelle Lastschrifteinzüge zugunsten von Sparkonten der Spareinrichtung rechnen wir Ihre bei uns hinterlegten Kontodaten automatsch um. Sie erhalten von uns mit dem Informationsschreiben die berechneten neuen Kennzahlen. Bitte gleichen Sie diese mit den Daten Ihrer Bank ab – nur wenn diese nicht übereinstimmen, bitten wir Sie um Klärung.

In Ihrem Brief finden Sie auch die neue Bezeichnung Mandatsreferenz. Dieses individuell von uns vergebene Kennzeichen ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer (konstante Kennzahl der MWG-Wohnungsgenossenschaft als Zahlungsempfängerin) die eindeutige Identifizierung des Mandats. Als Mandat wird hierbei die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften bezeichnet. Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an die kontoführende Hausbank zur Einlösung der Zahlung. Die Mandatsreferenz und die Gläubigernummer müssen bei jeder SEPA-Lastschrift übergeben werden.

Neu ist weiterhin, dass Sie von uns vor jedem neuen SEPA-Lastschrifteinzug eine Vorabankündigung erhalten. Als Vorabinformation („Pre-Notification“) ist jede Mitteilung (zum Beispiel Betriebskostenabrechnung, Sparvertrag) des Lastschrifteinreichers an den Zahler geeignet, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Die Vorabinformation muss das Fälligkeitsdatum und den genauen Betrag enthalten und kann auch mehrere Lastschrifteinzüge ankündigen.
Sie muss dem Zahler mindestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit zugegangen sein, damit er sich auf die Kontobelastung einstellen und für entsprechende Deckung sorgen kann.
Dies bedeutet insbesondere für Sparer der MWG-Spareinrichtung, dass – anders als die bislang übliche Praxis – ein einmaliger Lastschrifteinzug vom Girokonto erst 14 Tage nach Beauftragung erfolgen kann.

Bei Fragen rund um das Thema SEPA stehen wir Ihnen natürlich gern zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter den Telefonnummern 0391 – 5698 123 (Frau Dittmar bei Fragen zur Mietzahlung) oder 0391 – 5698 344 (Frau Nieke bei Fragen zur Spareinrichtung).

5 thoughts on “Einführung von SEPA bei der MWG-Wohnungsgenossenschaft”

    1. Hallo Jörg,
      nein, es bedeutet lediglich, dass die bislang sehr teuren Gebühren für eine Überweisung ins Ausland entfallen.
      Dennoch fallen die je nach Kreditinstitut und Kontomodell unterschiedlichen Kosten für eine Überweisung an.
      Ihre MWG

    1. Hallo Melanie!
      Vorteil der SEPA-Überweisung ins Ausland ist, dass diese nicht mehr kostet als eine Inlandsüberweisung. Sie haben so die Möglichkeit, tatsächlich Geld zu sparen! Wir hoffen, wir konnten Ihre Frage hinreichend beantworten und freuen uns auf weitere Beiträge von Ihnen!
      Ihre MWG

    2. Hallo Melanie,
      der Vorteil der SEPA-Überweisung ins Ausland ist, dass diese nicht mehr kosten darf als eine Überweisung im Inland. Somit kann hier Geld gespart werden.
      Wir hoffen, wir konnten Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet und freuen uns auf weitere Beiträge von Ihnen!
      Ihre MWG

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