Rentenbesteuerung nicht vergessen

Am 22. Februar 2017 folgten 40 interessierte Mitglieder der Einladung des MWG-Nachbarschaftsvereins zum Thema Einkommenssteuererklärung für Senioren.

Heike Cyrus vom Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. hat in einem kurzweiligen Vortrag alles Wichtige zur Sprache gebracht. Das Interesse war sichtlich groß. Wer im letzten Jahr die Einkommensgrenze von 8.652 € (17.304 € für Verheiratete) überschritten hat, muss eine Einkommenssteuererklärung abgeben und ist gut beraten, es auch zu tun. Bis zu sieben Jahre kann rückwirkend zur Abgabe verpflichtet werden und das sogar mit 6 % Zinsen. Neben den Einkünften können auch Werbungskosten, Sonderausgaben u. v. m. geltend gemacht werden. Dazu gehören auch Spenden für steuerbegünstigte Organisationen wie eben dem MWG-Nachbarschaftsverein.

Wichtiger Tipp von Heike Cyrus: „Wer seine Steuererklärung abgegeben hat, sollte zeitnah nach Erhalt den Bescheid prüfen, ob alles berücksichtigt wurde.“