MWG bezuschusst Mittagessen für MWG-Kinder

Bei Kindern aus Haushalten mit geringem Einkommen werden neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Hierzu zählt auch die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Grundsätzlich ist die Mittagsverpflegung im Regelbedarf berücksichtigt. Das Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung ist aber in der Regel teurer als ein Mittagessen zu Hause, daher werden mit dieser Leistung die Mehrkosten ausgeglichen.

KindergeldDas Jobcenter Magdeburg und das Sozialamt beteiligen sich damit an den Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Daneben ist ein geringer Eigenanteil in Höhe von einem Euro pro Mittagessen zu zahlen. Damit möglichst alle MWG-Kinder an einer Mittagsverpflegung teilnehmen können, übernehmen wir gern Ihren Anteil. Durch diese Kooperation können wir bereits 40 Familien und damit 60 Kinder unterstützen.

Wie funktioniert das?

Den Zuschuss zur Mittagsverpflegung müssen Sie für jedes Kind gesondert beim Jobcenter beantragen. Er wird nur erbracht, wenn die Schule oder Kindertageseinrichtung ein gemeinschaftliches Mittagessen anbietet und ihr Kind daran teilnimmt. Mit der Antragstellung ist die Anmeldung zur Mittagsverpflegung vorzulegen.

Wie erhalte ich den Zuschuss der MWG?

Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Herrn Dan Klinger von der erweiterten Mitgliederbetreuung 0391 / 5698-213. Zu diesem Termin reichen Sie die Rechnung des Essensanbieters und die Kostenübernahmeerklärung des  Sozialamtes ein. Die MWG überweist Ihnen dann den Betrag.

Wir danken den beteiligten Unternehmen für Ihre Unterstützung der Aktion.