Gegenseitige Rücksichtnahme

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Konfliktmanagement – wie man gut mit seinem Nachbar auskommt

Wer kennt das nicht: Feierabend. Jetzt mal die Füße hoch und nach einem langen Arbeitstag  entspannen. Wäre da nicht der Nachbar, der mit bummernder Bassmusik die Wände wackeln lässt… Was tun? Damit in unseren Mehrfamilienhäusern das Miteinander aller Mieter funktioniert, haben wir die MWG-Hausordnung jedem Mieter bei Mietvertragsunterzeichnung ausgehändigt. Hier ist geregelt, wann und wie lang renoviert werden kann, ab wann Ruhezeiten zur gegenseitigen Rücksichtnahme aller im Haus lebender Mieter  vereinbart sind:

Werktags: 13:00 – 15:00 Uhr Mittagsruhe; 22:00 – 07:00 Uhr Nachtruhe.

Empfohlene Abendruhe von 19:00 – 22:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gilt die Sonntagsruhe ganztägig, d.h. in diesen Zeiten ist der Gebrauch von Haushaltsgeräten, soweit dadurch Geräuschbelästigungen verursacht werden, nicht gestattet. Ebenso nicht gestattet ist der Betrieb von Werkzeugen, wie Sägen, Hämmern, Bohr- oder Schleifmaschinen. Lärmintensives Musizieren ist generell zu vermeiden. Fernseh-, Radio- und Tongeräte sind grundsätzlich auf Zimmerlautstärke einzustellen. Das gilt auch bei Familienfeiern und anderen Festlichkeiten, die sich über 22:00 Uhr hinaus erstrecken. Diese sollten den betroffenen Hausbewohnern rechtzeitig angekündigt und mit ihnen abgesprochen werden.

Unsere Mitarbeiter der Erweiterten Mitgliederbetreuung helfen Ihnen bei Konflikten in der Hausgemeinschaft, wenn Sie selbst nicht mehr weiter kommen. Rufen Sie an! Herr Klinger ist unter 5698-410 zu erreichen und Herr Köster unter 5698-411. Wir kümmern uns!